Düsseldorf (ots) - Es ist traurig, dass ausgerechnet dieser Fall für ein solches Urteil sorgen musste: Ein Mädchen wird 2012 von einem Zug erfasst, stirbt - und die Eltern leben seitdem in Ungewissheit, ob es vielleicht ein Selbstmord war. Aufschluss könnte die Kommunikation ihrer Tochter bei Facebook geben. Doch das Soziale Netzwerk verweigert den Zugriff. Nun gab der Bundesgerichtshof den Eltern jedoch recht. Zum Glück! Durch die Digitalisierung ändert sich auch der Nachlass. Was früher in Kisten und Regalen verstaut wurde, Tagebücher, Briefe, Fotos, Platten oder Filme, wird heute weltweit auf Servern abgelegt. Doch obwohl das Internet keine Erfindung der vergangenen Monate ist, es App-Stores, digitale Mediatheken und Soziale Netzwerke schon seit zehn oder mehr Jahren gibt, wurde die Frage des digitalen Nachlasses viel zu lange nicht beantwortet. Umso wichtiger ist, dass es nun Klarheit gibt. Die Konzerne sollten daher schleunigst auch bei anderen Themen wie dem Vererben von online gekaufter Musik ihre Widerstände aufgeben. Und wo das nicht geschieht, müssen wieder Richter oder zur Not der Gesetzgeber ran.
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