E.ON SE: E.ON vereinbart mit innogy gemeinsame Vorbereitung der Integration und weitere Unterstützungsmaßnahmen DGAP-Ad-hoc: E.ON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Vereinbarung E.ON vereinbart mit innogy gemeinsame Vorbereitung der Integration und weitere Unterstützungsmaßnahmen 18.07.2018 / 23:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die E.ON SE hat heute mit der innogy SE eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Integration von innogy in den E.ON-Konzern geschlossen. Hintergrund ist der im März vereinbarte Erwerb der 76,8 %-Beteiligung an innogy SE von der RWE AG sowie weiterer Aktien an der innogy SE im Rahmen eines noch bis zum 25. Juli laufenden Übernahmeangebots. Die Vereinbarung sieht - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - vor, dass innogy im Interesse einer zügigen Umsetzung der Transaktion E.ON unter anderem bei regulatorischen Freigaben und den bei innogy erforderlichen Ausgliederungsmaßnahmen unterstützen wird. Zudem wollen die Parteien bei Fragestellungen zum Kontrollwechsel zusammenarbeiten. Weiterhin wurde zur Vorbereitung der Integration von innogy-Geschäftsbereichen in den E.ON-Konzern eine frühzeitige Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Projekt vereinbart. Schließlich haben sich die E.ON und innogy auf eine Reihe von Prinzipien sowie einen fairen und transparenten Auswahlprozess zur Besetzung von Führungspositionen geeinigt. Diese ergänzen bereits bestehende und weitere geplante tarifliche Regelungen zur sozialen Absicherung der Beschäftigten. Ein Vollzug des Beteiligungserwerbs von E.ON an innogy wird aufgrund erforderlicher regulatorischer Freigaben nicht vor Mitte 2019 erwartet. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der innogy SE. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE an die Aktionäre der innogy SE (das "Übernahmeangebot") betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. April 2018 gestattet hat. Investoren und Aktionären der innogy SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten. Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über den E.ON-Konzern oder innogy SE enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der E.ON-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in welchem der E.ON-Konzern und/oder innogy SE tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des beabsichtigten Erwerbs auf den E.ON-Konzern und/oder innogy SE wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. Kontakt: Alexander Karnick Bereichsleiter Investor Relations T +49 201 184 2838 alexander.karnick@eon.com Barbara Schädler Bereichsleiterin Communications & Political Affairs T +49 201 184 4240 barbara.schaedler@eon.com
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