Bielefeld (ots) - Wer wegen lauter Musik im Ohr nicht mehr mitbekommt, was um ihn herum im Straßenverkehr geschieht, gefährdet sich und andere. Das dürfte wohl unumstritten sein. Insofern wäre ein Kopfhörerverbot für Radfahrer eine logische Folge. Schließlich besteht auch bei Autofahrern die Gefahr der Ablenkung, wenn sie ein Smartphone nutzen. Auch sie riskieren ihr eigenes Leben und das anderer. Daher gilt hier völlig zu Recht das Handyverbot am Steuer. Der Kopfhörer auf dem Rad ist sicher cool, aber eben unvernünftig. Allenfalls wer nur leise oder im normalen Maß Musik hört, kann die Geräusche um sich herum noch zusätzlich wahrnehmen. So sieht es auch der Gesetzgeber vor: Kopfhörer auf dem Rad sind erlaubt, sofern die Lautstärke gering genug ist. Die Krux: Niemand weiß, wer sich so moderat verhält. Denkbar ist nämlich, dass der Radler beim Lieblingssong die Lautstärke doch erhöht. Im Gegensatz zu Autofahrern sind Radfahrer ungeschützt. Auch deswegen sollten sie sich ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren - und zwar ohne Musik im Ohr.
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