Düsseldorf (ots) - Wenn Kinder klein sind, kann in der Regel ein Elternteil nur Teilzeit arbeiten. Meistens ist es die Mutter. Werden die Kinder größer, wollen und müssen viele Mütter ihre Arbeitszeit ausweiten. Tun sie es nicht, wird ihr Rentenanspruch kaum über dem Sozialhilfeniveau liegen. Doch viele Frauen verharren im Teilzeitjob, man nennt es auch Teilzeitfalle. Um den Rückweg zu erleichtern, hat die SPD das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit durchgesetzt. Der Staat kann aber das Ende der Teilzeitfalle nicht verordnen. Es wird auf einen gesellschaftlichen Mentalitätswandel ankommen, um den hohen Anteil der Teilzeitjobs bei erwerbstätigen Frauen (55 Prozent!) zu verringern. Zu viele Unternehmen (mehr als die Hälfte!) hängen noch der antiquierten Auffassung an, Teilzeitjobs und flexible Arbeitszeiten seien moderner Unfug. Da Deutschland aber die Fachkräfte ausgehen, haben immer mehr Firmen ein Interesse daran, qualifizierte Mütter an sich zu binden und ihnen den Wiedereinstieg in einen Vollzeitjob anzubieten. Insofern dürfte sich auch das Problem, dass zwei Drittel aller Mütter in kleineren Betrieben arbeiten, die das Rückkehrrecht nicht tangiert, von selbst erledigen.
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