
Das Landgericht Düsseldorf hat ihn freigesprochen vom Vorwurf des zwölffachen Mordversuchs und dem des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. 32 Tage hat das Gericht die in drei Jahren zusammengetragenen Indizien der Staatsanwaltschaft geprüft und sie nicht erst am Ende für nicht belastbar erklärt. Schon früh hatte der Richter auf ein zügiges Ende des Prozesses gedrängt. Das sah nicht gut aus. Aber es ist das gute Recht der Richter. Um die Rechte der Opfer ist es in diesem Verfahren nur am Rande gegangen. Sie haben weit mehr ertragen als die Folgen einer Sprengstoffexplosion. Ermittlungsfehler der Polizei, gerade in den Anfangstagen, die genauso wenig zu heilen waren. Hinweise, die 17 Jahre lang unbemerkt in den Akten schlummerten. Dann präsentiert die Justiz einen Täter, nach all den Jahren der quälenden Fragen nach dem Warum - um die Hoffnung auf Antworten nach wenigen Monaten wieder zu nehmen, diesmal vielleicht für immer. Da hat es an vielen Stellen an Sorgfalt gefehlt - nicht nur bei den Ermittlern von damals.
Sicher, im Jahr 2000 war eine terroristische Vereinigung wie der Nationalsozialistische Untergrund für die meisten Menschen nicht vorstellbar. Heute wissen wir es besser. Und doch ist der NSU-Prozess so zäh verlaufen, dass er öffentlich kaum mehr wahrgenommen wurde. In Düsseldorf dagegen ist im anderen Extrem mit dem Wehrhahn-Anschlag kurzer Prozess gemacht worden. 32 Verhandlungstage für zwölffachen Mordversuch - manches Betrugsverfahren dauert länger. In beiden Fällen fällt kein gutes Licht auf den Umgang der deutschen Justiz mit fremdenfeindlichen Straftaten.
Das ist Wasser auf die Mühlen der extremen Rechten. Das ist fatal.
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