Düsseldorf (ots) - Mäusekot im Brot, Schaben in der Küche - die alljährliche Lebensmittelüberwachung legt in ihren Berichten regelmäßig offen, wo es an der Einhaltung der Hygienestandards hapert. Besonders häufig sind Betriebe betroffen, deren Inhaber keine Ausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk abgeschlossen haben. Und das sind Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte der Neugründungen. Der unsachgemäße Umgang mit Nahrungsmitteln kann lebensbedrohliche Krankheiten wie Salmonellen-Vergiftungen verursachen. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt. Daher ist es gut, dass die Verbraucherminister der Länder die Kontrollen für unerfahrene Gastronomen verschärfen und künftig einen Hygieneführerschein zur Voraussetzung machen wollen. Wirkungsvoller wäre es allerdings, nicht nur die Inhaber von Restaurants oder Imbiss-Stuben zu adressieren, sondern auch alle anderen Mitarbeiter, die mit verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen. Eine vorherige Prüfung dient im übrigen nicht nur den Gästen, sondern auch den Gastronomen: Wenn ihnen aufgrund von Verstößen erst einmal ein Bußgeld droht, steht schnell die Existenz des Betriebes auf dem Spiel.
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