Berlin (ots) - Die Tatsache, dass die Münchner Regelung zumindest in Teilen über die bisherigen Berliner Bestimmungen hinausgeht, zeigt jedoch, dass ein stärkerer Mieterschutz möglich ist. Wenn München die Modernisierungsumlage auf fünf Prozent begrenzt, gibt es keinen Grund, dass Berlin noch sechs Prozent der Kosten auf die Jahresmiete draufschlagen lässt. Und schon gar nicht zu verstehen ist, dass die Umlage - einmal vereinbart - dauerhaft gezahlt werden soll.
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