Düsseldorf (ots) - In Artikel 20 des Grundgesetzes findet sich dieser Satz: "Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden." Der Satz ist nicht populär; er wird nicht auf Stoffbeutel gedruckt oder auf den Unterarm tätowiert. Derlei wäre indes angemessen: Der Satz bändigt die Exekutive, er verhindert einen staatlichen Exzess. Sollten Ermittler kinderpornografisches Material hochladen dürfen, um Tätern auf die Schliche zu kommen? Es klingt verlockend: Die deutschen Ermittler leuchten noch mit einem Teelicht in den dunklen Raum des Darknets, während die Amerikaner oder Australier einfach das Licht anmachen. Wenn nun mit computergeneriertem Material eine scheinbar moralisch einwandfreie Eintrittskarte in die Kinderporno-Foren parat liegt, warum sie nicht nutzen? Artikel 20 liefert die Antwort: Recht und Gesetz. Das Strafrecht verbietet das Verbreiten von Kinderpornografie, weil es den sexuellen Missbrauch von Kindern fördert. Das gilt auch für computergenerierte Bilder. Solange das Recht herrscht, sollten Politiker die Finger davon lassen.
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