Bielefeld (ots) - Für viele Beobachter ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein echter Paukenschlag. Nachdem Landwirte in allen Vorinstanzen mit Klagen gegen die Koppelung der Rentenzahlung an die Abgabe ihres Hofes gescheitert waren, kommt der Spruch der obersten Richter nun in der Tat überraschend. Letztlich aber ist die Entscheidung ein Sieg der Gerechtigkeit. Und einer, der den Glauben an den Rechtsstaat stärkt. Denn wer als Pflichtmitglied jahrelang in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen muss, hat im Alter wie jeder andere auch eine Rente zu erhalten - unabhängig davon, ob der landwirtschaftliche Betrieb abgegeben wird oder nicht. Für viele Bauern ist es zum Aufatmen noch zu früh. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die Hofabgabe-Klausel durch eine verfassungskonforme Neuregelung, die das Gericht ausdrücklich für möglich hält, retten will. Wollen der Gesetzgeber oder die Berufsverbände einen Betriebsübergang zu einem aus ihrer Sicht angemessenen Zeitpunkt sicherstellen, sollten sie dafür aber andere Anreize oder Argumente finden.
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