Hagen (ots) - Es ist ein Urteil in einem Einzelfall, und es ist dem betroffenen Caritas-Mitarbeiter zu gönnen, dass seine Kündigung wegen einer "unzulässigen Zivilehe" ungültig ist. Darüber hinaus macht der Richterspruch klar, dass die kirchlichen Arbeitgeber mit ihren diskriminierenden Sonderregeln immer weniger durchkommen. Und das ist eine gute Nachricht. Natürlich sollte ein Pfarrer der Kirche angehören, in deren Namen er predigt und die Grundwerte nicht mit Füßen treten. Der Hagener Caritas-Fall erinnert jedoch an den des Düsseldorfer Chefarztes, der wegen einer zweiten Heirat entlassen wurde und seit Jahren Gerichte beschäftigt: Was hat das mit dem Job zu tun? Nur dann hätte das aus der Zeit gefallene kirchliche Selbstbestimmungsrecht, das aus der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommen wurde, Vorrang - ein solches Urteil des Europäischen Gerichtshofs deutet sich an. 2015 hatten die katholischen Bischöfe das Kündigungsrecht entschärft, doch wird es offenbar uneinheitlich gehandhabt. Deutsche Gerichte haben die arbeitnehmerfeindliche Praxis lange geduldet - gut, dass die EU einen Riegel vorschiebt.
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