Bielefeld (ots) - Mal angenommen, ein Gericht spricht einen Angeklagten vom Vorwurf eines Sprengstoff-Attentats frei. Die Polizei aber hält den von ihr weiterhin Verdächtigten einfach fest. Ein Bruch von Recht und Verfassung. Das geht nicht! Man kann zum Fall Sami A. stehen, wie man will. Es ist sicher angemessen, den Terror-Verdacht gegen ihn so zu überprüfen, dass man ihn des Landes verweisen kann, oder - noch besser - bei bewiesener Schuld für lange Jahre wegsperrt. Dies entgegen dem Urteil eines Richters zu tun, ist indes ein Bruch des Rechtsstaats. Wer aber Hand an diesen Rechtsstaat legt, betreibt das Geschäft der Verfassungsfeinde, genauer: der rechtsradikalen Verfassungsfeinde. Die Stärke einer auf eine Verfassung gestützten, rechtsstaatlichen Demokratie gründet auf der Gewaltenteilung und auf der ausgeglichenen, starken Balance zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Wenn politisches Handeln beides verlässt und sich so in Richtung Willkür oder Umgehung des Rechts verschiebt, steht die Demokratie selbst zur Disposition. Nicht mehr, nicht weniger. Gemessen daran müssen sich NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagen lassen, dass man die Pflichten aus dem Amtseid nicht trennen darf: Schaden vom Volk abzuwenden und unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben - beide Prinzipien sind unlösbar verbunden. Sie funktionieren im Rechtsstaat nur zusammen. Es gibt sehr beachtliche Indizien dafür, dass die Missachtung eines Gerichts nahe an einem Verfassungsbruch liegt. Alles, was beide Minister bislang dazu ausgeführt haben, reicht zunächst nicht aus. Sollte alles so geschehen sein aus Furcht vor Wahlen und der Sorge vor weiteren Angriffen der rechtsnationalen AfD, wöge dies umso schwerer. Das Schlimmste aber ist, dass dieses im Kern inakzeptable Vorgehen den Blick auf ein rechtsstaatliches Verfahren gegen den höchst terrorverdächtigen Sami A. verstellt hat. Das allein kann Demokratie gefährden. Und es belegt nicht die Stärke der handelnden Minister, sondern deren Versagen.
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