
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf gemeinsamen Antrag des Insolvenzverwalters und des Vorstands der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der ALNO AG i.L. gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 Nr. 2a) BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23.August 2018 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 20. August 2018
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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