Düsseldorf (ots) - Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Berufsordnung für Ärzte geändert. Dort können Patienten seit einiger Zeit im Rahmen eines Modellversuchs in einer Video-Sprechstunde telemedizinisch betreut werden. Bei den Patienten handelt es sich insbesondere um Gefängnisinsassen. Die NRW-Landesregierung beobachtet das Experiment genau. Auch hier fehlen in den Gefängnissen Ärzte. Sollte der Versuch zur Zufriedenheit verlaufen, dürfte die Debatte um Telemedizin neu aufflammen. Die Video-Sprechstunde als Ersatz für den Arztbesuch? Generell muss gelten: Telemedizin kann den persönlichen Arztbesuch nicht ersetzen. Für eine zuverlässige Diagnose ist das direkte Gespräch und die körperliche Untersuchung eines Patienten unerlässlich. Es gibt aber durchaus Probleme, die sich genauso gut in einer Video-Sprechstunde klären lassen. Rückfragen nach einem Arztbesuch etwa oder die Einnahme von Medikamenten. Bevor jedoch ernsthaft über eine Ausweitung der Telemedizin diskutiert wird, ist vor allem eine Frage zu beantworten: Wie sicher sind die Patientendaten?
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