Düsseldorf (ots) - Der Ministerpräsident sagt, die von Rot-Grün 2016 gefasste Leitentscheidung zur Braunkohle sei Rechtsgrundlage für die Abholzung des Hambacher Forsts. Die Grünen im Landtag bestreiten das und machen von der SPD gefasste Beschlüsse aus den frühen 1990-er Jahren dafür verantwortlich. Am Ergebnis ändert das nichts. Denn unstreitig ist: Es gibt eine Rechtsgrundlage dafür, dass der Energieriese RWE den Hambacher Forst abholzen darf. Und zwar jetzt. Wer diese Rechtslage bedauert, hätte sich eben früher politisch engagieren müssen, um eine andere Rechtslage zu organisieren. Die letzte Chance dazu war wohl die Leitentscheidung 2016.
Jetzt ist die Rechtslage, wie sie ist. Deshalb ist es Unsinn, von Laschet zu verlangen, die Rodung zu verhindern. Der Landesregierung bleibt nur noch, zu gewährleisten, dass der Energiekonzern sein Recht ohne Gefährdung durch gewalttätige Demonstranten wahrnehmen kann. Recht muss nicht nur geschaffen, sondern auch durchgesetzt werden. Die Baumschützer mögen noch so ehrenwerte Ideale haben. Aber die Regeln der Demokratie gehen vor.
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