Stuttgart (ots) - Es ist fast schon die Regel, dass Steuergesetze auf den letzten Drücker fertig werden. Dies ist auch bei der Grundsteuerreform zu befürchten. Das Verfassungsgericht kippte die gesetzlichen Regelungen im Frühjahr, weil die Besteuerung der Wohnungen, Häuser und Grundstücke willkürlich ist. Die Entscheidung kam nicht überraschend. Der Bundesfinanzminister muss jetzt liefern. Wenn der Gesetzgeber nicht bis Ende des nächsten Jahres ein neues Gesetz beschlossen hat, könnte die zweitwichtigste Kommunalsteuer ihre Berechtigung verlieren. Es bleibt nicht viel Zeit, schließlich geht es um die Neubewertung von 35 Millionen Immobilien in Deutschland.
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