Stuttgart (ots) - Viele benehmen sich in der virtuellen Welt, als sei sie der Wilde Westen. Wer jetzt reflexhaft "Meinungsfreiheit" ruft, hat das Wesen dieses Grundrechts nicht begriffen. Es begründet keinen absoluten Anspruch auf Hetze und Häme. Über allem steht die unantastbare Würde auch derjenigen, über die gelästert wird. Inflationären Beleidigungen und Volksverhetzungen ist dringend Einhalt zu gebieten. Das ist nicht nur eine Frage der politischen Hygiene, sondern auch des Strafrechts. Das Gesetz gegen Hassbotschaften im Netz bedeutet in dieser Hinsicht einen Fortschritt. Es hat sich nach einem Jahr jedoch nur als beschränkt tauglich erwiesen. Es gibt vielerlei Optimierungsbedarf.
OTS: Stuttgarter Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/48503 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_48503.rss2
Pressekontakt: Stuttgarter Zeitung Redaktionelle Koordination Telefon: 0711 / 72052424 E-Mail: spaetdienst@stzn.de http://www.stuttgarter-zeitung.de
OTS: Stuttgarter Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/48503 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_48503.rss2
Pressekontakt: Stuttgarter Zeitung Redaktionelle Koordination Telefon: 0711 / 72052424 E-Mail: spaetdienst@stzn.de http://www.stuttgarter-zeitung.de
© 2018 news aktuell