Düsseldorf (ots) - Schon wieder ein EU-Verfahren gegen uns, na und? So oder ähnlich dürften nicht nur die Regierenden in Warschau, sondern auch viele Menschen im ganzen Land auf die Brüsseler Entscheidung reagiert haben, Polen wegen der umstrittenen Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Und es ist ja auch wirklich nicht ganz leicht, den immer neuen Versuchen der EU-Kommission zu folgen, Polen wie auch Ungarn auf den Pfad der demokratischen Tugenden zurückzuführen. Dennoch beginnt nun eine neue Etappe in dem Konflikt. Bislang hat die EU auf diverse Vertragsverletzungsverfahren und ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des Lissabon-Vertrags gesetzt, das sich aber durch das Veto eines anderen EU-Staats leicht aushebeln lässt. Sollte Polen aber verurteilt werden, hätte sich die Regierung in Warschau daran zu halten. Sie müsste die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern zurücknehmen oder Strafzahlungen in Milliardenhöhe entrichten. Die polnische Regierung könnte das Urteil auch zurückweisen. Damit kündigte sie aber ihre EU-Mitgliedschaft faktisch auf.
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