
Frankfurt am Main (pta011/11.10.2018/08:47) - Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE hatte zuletzt am 27. August 2018 darüber berichtet, dass eine geplante Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital über 500.000 Aktien bei einem Ausgabekurs von 2,00 Euro je Aktie mangels Einzahlung des Zeichners nicht durchgeführt wird und als Konsequenz daraus die aufsichtsrechtlichen Lizenzen nach dem Kreditwesengesetz zurückgegeben werden.
In den nachfolgenden Wochen hat die Gesellschaft intensive Gespräche mit potentiellen Investoren geführt, um den Kapitalbedarf der Gesellschaft decken zu können. Diese Gespräche wurden gemeinsam mit den anwaltlichen Beratern ausgewertet. Dabei gelangte die Gesellschaft zu dem Ergebnis, dass die weitere Restrukturierung der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE zunächst im Wege eines sogenannten Schutzschirmverfahrens fortgesetzt werden soll. Es wurde daher entschieden, beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) zu stellen.
Der operative Geschäftsbetrieb, der sich nach Rückgabe der aufsichtsrechtlichen Lizenzen auf lizenzfrei umsetzbare Geschäftsbereiche bezieht, soll in vollem Umfang fortgeführt werden. Dies beinhaltet weiterhin Capital Market Services wie Listings und IPO-Betreuung und die Emission von Zertifikaten sowie deren Administration über die in Luxemburg ansässigen Tochtergesellschaften. Für diese Tochtergesellschaften besteht keine Insolvenzantragspflicht.
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