Berlin (ots) - Kurzform: Man ahnt, was solche Erfahrungen mit den Türken in Deutschland, beziehungsweise mit den türkischstämmigen Deutschen machen. Sie erzeugen Verunsicherung, ein Klima der Angst. Sie sollten sich künftig zweimal überlegen, was sie posten, twittern oder sonst wo an die große Glocke hängen - und vor allem, ob sie noch unbefangen in die Türkei reisen können. In Deutschland sind sie in Sicherheit, aber gewiss nicht vor Einschüchterung geschützt. Erdogan behandelt Gegner wie Staatsfeinde und die wie Vogelfreie. Er verliert jedes Maß. Auch dafür gibt es viele Beispiele, wie der Umgang mit dem Journalisten Deniz Yücel oder mit dem US-Pastor Andrew Brunson, der ohne Anklage im Gefängnis sitzt, zeigt.
Der vollständige Leitartikel: Auf die öffentliche Verunglimpfung eines Staatspräsidenten stehen hohe Strafen, in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft. Daran muss man erinnern, weil in Ankara am Donnerstag der Prozess gegen einen Mann aus Braunschweig begann, der Staatschef Recep Tayyip Erdogan auf Facebook als "Kindermörder" bezeichnet haben soll. Die Empörung in Deutschland ist groß. Viele reden über den Fall, als ob der Ehrenschutz ein Willkürparagraf, eine Marotte Erdogans wäre. Sie machen es sich zu einfach. Auch Politiker verdienen Respekt, sie sind kein Freiwild und soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume. Die Anklage gegen den Braunschweiger ist an sich noch keine Grenzverletzung, und die gestrige Reaktion des Gerichts war verhältnismäßig. Es setzte den Angeklagten auf freien Fuß, weil er nicht vorbestraft ist. Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist, dass solche Taten lediglich mit der Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt werden. Meist haben die Präsidenten davon abgesehen, weil sie ihr Amt souverän ausübten und ihre Schmäher mit Milde und Toleranz beschämten. Das ist ein Reaktionsmuster, das Erdogan wesensfremd ist. Mit Vorliebe statuiert er Exempel, unerbittlich und gnadenlos. Es gibt Tausende Beispiele dafür. Der zweite große Unterschied ist, dass man inzwischen Zweifel haben muss, ob ein Angeklagter in der Türkei überhaupt noch ein faires Verfahren bekommt. Es läuft auf eine Umkehr der Beweislast hinaus. Der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen - und nicht umgekehrt die Staatsanwaltschaft ihm eine Schuld nachweisen. Und so muss jeder, der das Glück hatte, aus der Untersuchungshaft in der Türkei entlassen zu werden und nach Deutschland zurückkehren zu dürfen, sich zweimal überlegen, ob er das Risiko auf sich nimmt, zur Hauptverhandlung wieder in das Land zu reisen. Man ahnt, was solche Erfahrungen mit den Türken in Deutschland, beziehungsweise mit den türkischstämmigen Deutschen machen. Sie erzeugen Verunsicherung, ein Klima der Angst. Sie sollten sich künftig zweimal überlegen, was sie posten, twittern oder sonst wo an die große Glocke hängen - und vor allem, ob sie noch unbefangen in die Türkei reisen können. In Deutschland sind sie in Sicherheit, aber gewiss nicht vor Einschüchterung geschützt. Erdogan behandelt Gegner wie Staatsfeinde und die wie Vogelfreie. Er verliert jedes Maß. Auch dafür gibt es viele Beispiele, wie der Umgang mit dem Journalisten Deniz Yücel oder mit dem US-Pastor Andrew Brunson, der ohne Anklage im Gefängnis sitzt, zeigt. Was die Türkei in diesen Tagen Saudi-Arabien vorwirft - die Verschleppung oder gar Ermordung eines Journalisten -, ist übrigens ein Beispiel von Doppelmoral. Ende Juli hat die Mongolei die Entführung des türkischen Staatsbürgers Veysel Akçay gerade noch verhindern können, weil sie der Maschine der türkischen Luftwaffe den Start verweigerte. Der Mann war Leiter einer Schule, die mit der Gülen-Bewegung in Verbindung gebracht wird. In Berlin tritt der türkisch Journalist Can Dündar nur noch unter Polizeischutz öffentlich auf. Und es klingt nicht tollkühn, sondern glaubhaft, was in der Hauptstadt die Runde macht, nämlich, dass Autos gesehen wurden, die denen einer berüchtigten türkischen Polizeieinheit ähneln. Die Beispiele zeigen erstens eine Strategie der Einschüchterung und zweitens, dass Verletzungen der Souveränität anderer Staaten in Kauf genommen werden. Auch da ist die Türkei kein Einzelfall. Der Rechtsstaat ist leider weltweit eine vom Aussterben bedroht Spezies.
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Der vollständige Leitartikel: Auf die öffentliche Verunglimpfung eines Staatspräsidenten stehen hohe Strafen, in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft. Daran muss man erinnern, weil in Ankara am Donnerstag der Prozess gegen einen Mann aus Braunschweig begann, der Staatschef Recep Tayyip Erdogan auf Facebook als "Kindermörder" bezeichnet haben soll. Die Empörung in Deutschland ist groß. Viele reden über den Fall, als ob der Ehrenschutz ein Willkürparagraf, eine Marotte Erdogans wäre. Sie machen es sich zu einfach. Auch Politiker verdienen Respekt, sie sind kein Freiwild und soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume. Die Anklage gegen den Braunschweiger ist an sich noch keine Grenzverletzung, und die gestrige Reaktion des Gerichts war verhältnismäßig. Es setzte den Angeklagten auf freien Fuß, weil er nicht vorbestraft ist. Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist, dass solche Taten lediglich mit der Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt werden. Meist haben die Präsidenten davon abgesehen, weil sie ihr Amt souverän ausübten und ihre Schmäher mit Milde und Toleranz beschämten. Das ist ein Reaktionsmuster, das Erdogan wesensfremd ist. Mit Vorliebe statuiert er Exempel, unerbittlich und gnadenlos. Es gibt Tausende Beispiele dafür. Der zweite große Unterschied ist, dass man inzwischen Zweifel haben muss, ob ein Angeklagter in der Türkei überhaupt noch ein faires Verfahren bekommt. Es läuft auf eine Umkehr der Beweislast hinaus. Der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen - und nicht umgekehrt die Staatsanwaltschaft ihm eine Schuld nachweisen. Und so muss jeder, der das Glück hatte, aus der Untersuchungshaft in der Türkei entlassen zu werden und nach Deutschland zurückkehren zu dürfen, sich zweimal überlegen, ob er das Risiko auf sich nimmt, zur Hauptverhandlung wieder in das Land zu reisen. Man ahnt, was solche Erfahrungen mit den Türken in Deutschland, beziehungsweise mit den türkischstämmigen Deutschen machen. Sie erzeugen Verunsicherung, ein Klima der Angst. Sie sollten sich künftig zweimal überlegen, was sie posten, twittern oder sonst wo an die große Glocke hängen - und vor allem, ob sie noch unbefangen in die Türkei reisen können. In Deutschland sind sie in Sicherheit, aber gewiss nicht vor Einschüchterung geschützt. Erdogan behandelt Gegner wie Staatsfeinde und die wie Vogelfreie. Er verliert jedes Maß. Auch dafür gibt es viele Beispiele, wie der Umgang mit dem Journalisten Deniz Yücel oder mit dem US-Pastor Andrew Brunson, der ohne Anklage im Gefängnis sitzt, zeigt. Was die Türkei in diesen Tagen Saudi-Arabien vorwirft - die Verschleppung oder gar Ermordung eines Journalisten -, ist übrigens ein Beispiel von Doppelmoral. Ende Juli hat die Mongolei die Entführung des türkischen Staatsbürgers Veysel Akçay gerade noch verhindern können, weil sie der Maschine der türkischen Luftwaffe den Start verweigerte. Der Mann war Leiter einer Schule, die mit der Gülen-Bewegung in Verbindung gebracht wird. In Berlin tritt der türkisch Journalist Can Dündar nur noch unter Polizeischutz öffentlich auf. Und es klingt nicht tollkühn, sondern glaubhaft, was in der Hauptstadt die Runde macht, nämlich, dass Autos gesehen wurden, die denen einer berüchtigten türkischen Polizeieinheit ähneln. Die Beispiele zeigen erstens eine Strategie der Einschüchterung und zweitens, dass Verletzungen der Souveränität anderer Staaten in Kauf genommen werden. Auch da ist die Türkei kein Einzelfall. Der Rechtsstaat ist leider weltweit eine vom Aussterben bedroht Spezies.
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