
Sicherheit ist nichts, was verhandelt wird. Sicherheit wird festgelegt - und zwar von oben nach unten. Ein Justizsenator berät sich mit Staatssekretären, hört Personalräte an, spricht mit der Belegschaft und trifft dann eine Entscheidung - und die sollte dann für jedes Haus verbindlich sein. Wenn jeder Gerichtspräsident selbst über die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes entscheiden kann, steht am Ende wieder ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Standards.
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