Düsseldorf (ots) - Nur in einem Punkt bringt der Bericht zum Tod des unschuldig inhaftierten Syrers Klarheit: Er hat das Feuer in seiner Zelle selbst gelegt. Wäre es anders, hätte er früher versucht, die JVA-Mitarbeiter über die Gegensprechanlage zu kontaktieren. Trotzdem müssen die Ermittlungen weitergehen: Die Staatsanwaltschaft muss herausfinden, warum Polizisten so schlampig waren, Amed A. Taten einer anderen Person zu unterstellen, nur weil diese den gleichen Namen nutzte. Ein Vergleich von Fotos hätte gereicht. Auch die Vorgänge in der Haftanstalt machen skeptisch. Es ist seltsam, dass die Anstaltspsychologin Amed A. glaubte, er habe keine Selbstmordabsichten, aber sie nahm nicht ernst, als er von einer Verwechselung sprach. Es ist schlimm, dass sechs Wochen nach dem Brand die Daten der Gegensprechanlage noch nicht komplett ausgewertet sind. Noch immer ist unklar, wann die Tür der Zelle geöffnet wurde. Die Staatsanwaltschaft muss also hart weiter ermitteln, ein Untersuchungsausschuss ist aber nicht zwingend nötig.
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