Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat sich kritisch zur sogenannten Bestandsdatenauskunft geäußert. In ihrer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde der Netzaktivistin Katharina Nocun, des Piraten-Politikers Patrick Breyer und rund 6.000 weiterer Bürger gegen das Gesetz schreibt Voßhoff etwa zum Auskunftsrecht des Bundesamts für Verfassungsschutz: "Im Ergebnis beschränkt die Vorschrift weder den Anlass, noch den Umfang, noch den betreffenden Personenkreis."
Der "Spiegel" berichtet darüber. Behörden können mit solchen Auskünften unter anderem Internetnutzer identifizieren und von Internetdiensten Passwörter ihrer Nutzer erhalten, etwa zu E-Mail-Postfächern oder zu Cloud-Diensten. Voßhoff kritisiert "die kaum eingegrenzten Möglichkeiten", die sich dadurch für das Bundeskriminalamt eröffnen, solche Daten schon im Vorfeld von Gefahren zu erheben. Eine kürzlich durchgeführte Kontrolle habe gezeigt, dass die Schwelle niedrig sei.
Der Verfassungsschutz könne "praktisch ohne tatbestandliche Begrenzungen beliebig Daten zu Personen 'anreichern'", rügt Voßhoff - auch dann, wenn diese als unbeteiligte Kontaktpersonen in den Akten des Verfassungsschutzes gelandet seien. Bereits die Tatsache, dass die Identifizierung von Internetnutzern "für jede noch so einfache Ordnungswidrigkeit" zulässig sei, widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Eine Nutzeridentifizierung sollte künftig nur noch nach richterlicher Anordnung möglich sein, fordert Voßhoff. Wann das Bundesverfassungsgericht über die 2013 eingereichte Beschwerde entscheidet, ist nicht absehbar.