BERLIN (Dow Jones)--Die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge erfolgt künftig wieder zu gleichen Teilen durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Der Bundesrat billigte bei seiner Plenarsitzung in Berlin das Versichertenentlastungsgesetz, das die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge vorsieht. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, sei damit wieder rückgängig gemacht, betonte die Bundesrats-Pressestelle.
Von den Neuregelungen profitierten auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiere sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz den Angaben zufolge Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. Ihre Rücklagen dürfen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie dies doch, dürfen die Kassen ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Ab 2020 sollen zudem Abbaumechanismen greifen.
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November 23, 2018 04:53 ET (09:53 GMT)
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