Besitzer von Fondsanteilen sollten jetzt handeln, um die Abbuchung 'Fondsbesteuerung' am 2. Januar 2019 zu verhindern. Fondssparer müssen noch so schnell wie möglich ihren Freistellungsauftrag für 2019 überprüfen, raten Experten des BVI Bundesverband Investment und Asset Management. Hintergrund: bei einer Depotführung im Inland zieht die Bank erstmals am Jahresanfang ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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