Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, eine dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister zu ermöglichen. Das Parlament nahm die dafür nötige Änderung des Personenstandsgesetzes am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition an.
Bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen soll demnach künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden können, wenn eine Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht möglich ist. Zudem sollen Personen, bei denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter führt oder bei denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte, die Möglichkeit haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen und - falls gewollt - neue Vornamen zu wählen. Dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, ist laut Gesetzentwurf durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Vor allem der letzte Punkt war von Teilen der Opposition scharf kritisiert worden.
Die Änderung des Personenstandsrechts war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht vom November 2017 nötig geworden. Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen.