Düsseldorf (ots) - Bislang ist der deutsche Staat nicht als Wahrer der Rechte betrogener Diesel-Kunden aufgefallen. Sein zögerliches Vorgehen gegen die Hersteller ist im Gegenteil der zweite Diesel-Skandal: Erst drückt er jahrelang beide Augen zu, während Volkswagen & Co. munter mit mutmaßlich kriminellen Tricks die deutschen Abgas-Vorschriften umgehen. Und dann lässt der Staat die Opfer des Betruges auch noch im Regen stehen, weil er so gut wie nichts unternimmt, um die Ansprüche der betroffenen Diesel-Fahrer gegen die Hersteller zu unterstützen. Allerdings setzt das Recht dieser fast unverschämten Trägheit Grenzen. Ironischerweise darf der Staat seine eigenen Ansprüche gegen die Hersteller nämlich nicht so sträflich vernachlässigen: Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ist er selbst Halter zahlloser Diesel und damit auch selbst potenzielles Betrugs-Opfer im Diesel-Skandal. Weil er aber zugleich nur der Treuhänder des Vermögens der Bürger ist, hat er gar nicht zu entscheiden, ob er Ansprüche geltend macht oder nicht. Wenn der Staat Schaden vom öffentlichen Vermögen abwenden kann, ist er zum Handeln gezwungen. Schade, dass der Staat erst selbst betroffen sein muss, bevor er im Diesel-Skandal etwas für die Betrugsopfer tut. Die Aufarbeitung des Staatsversagens beim Thema Diesel hat gerade erst begonnen.
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