
DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-01-07 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr) in der Stadthalle Sindelfingen, Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2018 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2018 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 39.764.021,62 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 19.477.541,62 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 25. Februar 2019. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 19. Februar 2014 gewählten derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 20. Februar 2019. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) i.V.m. § 2 Abs. 1 der Mitbestimmungsvereinbarung vom 9. Mai 2008 sowie § 8 der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Personen zusammen, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die vier Vertreter der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 22. November 2018 gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG Herrn Dietmar Bichler zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Herr Dietmar Bichler hat sein derzeitiges Amt als Vorsitzender und als Mitglied des Vorstands bereits mit Wirkung zum Schluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt nach Vorbereitung und auf Vorschlag des Personalausschusses, der gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Bertrandt Aktiengesellschaft auch Nominierungsausschuss ist, vor zu beschließen: Folgende Personen werden gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt: 1. Dietmar Bichler wohnhaft in Iptingen, derzeit Vorsitzender des Vorstands der Bertrandt Aktiengesellschaft. Dietmar Bichler gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei folgenden Gesellschaften an: * Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG, Ehningen * Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart * Mitglied des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau Herr Dietmar Bichler gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: * Präsident des Verwaltungsrats der Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay 2. Udo Bäder wohnhaft in Aichwald, selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Udo Bäder gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Udo Bäder erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist. Zudem verfügt er über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne dieser Bestimmung. 3. Horst Binnig wohnhaft in Bad Friedrichshall, Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm, und Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG, Düsseldorf. Horst Binnig gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei folgenden Gesellschaften an: * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech GmbH, Neckarsulm * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Gleitlager GmbH, St. Leon-Rot * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg GmbH, Neuss * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss Herr Horst Binnig gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: * Chairman des Board of Directors der HASCO KSPG Nonferrous Components (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai * Vice Chairman des Board of Directors der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co., Ltd., Shanghai * Vice Chairman des Board of Directors der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. Ltd., Shanghai * Director der KSPG Holding USA, Inc., Marinette * Chairman des Board of Directors der KSPG (China) Investment Co., Ltd., Shanghai 4. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn wohnhaft in Wien, Universitätsprofessor für Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien und Geschäftsführer der Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an. Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: * Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, Solothurn * Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad Ittersbach * Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, Harthausen * Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria Enzersdorf Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die Aufsichtsratskandidaten haben angekündigt, dass sie für den Fall ihrer Wahl auch bereit sein werden, das Amt zu übernehmen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dietmar Bichler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen ist. *Begründung des Vorschlags von Herrn Dietmar Bichler nach Ziffer 5.4.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht
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January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -2-
Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden, es sei denn ihre Wahl erfolgt - wie hier aufgrund des Schreibens der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft vom 22. November 2018 geschehen - auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Der Wechsel in den Aufsichtsratsvorsitz soll auch in diesem Fall nach einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein. Der Aufsichtsrat will mit dem Vorschlag von Herrn Dietmar Bichler nicht nur die Weichen für eine geeignete Nachfolge in der Person des Aufsichtsratsvorsitzenden stellen, sondern sieht diesen Vorschlag als einen zentralen Baustein einer langfristigen Nachfolgelösung für Vorstand und Aufsichtsrat im Zeichen der Kontinuität. Hierbei berücksichtigt der Aufsichtsrat auch und gerade die besondere Lebensleistung von Dietmar Bichler, der, seit er im Jahr 1993 mit dem früheren langjährigen Vorstandsmitglied Heinz Kenkmann mehrheitlich die Anteile an Bertrandt von Harry Bertrandt erwarb, für eine eindrucksvolle und sehr erfolgreiche Unternehmensentwicklung steht. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Unternehmen mit acht Niederlassungen rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Zum Ende des letzten Geschäftsjahres arbeiteten über 13.000 Menschen weltweit für den Bertrandt Konzern. Seine über Jahrzehnte erworbene unternehmerische Erfahrung und seine besondere Kenntnis des Unternehmens aufgrund seiner ununterbrochenen Tätigkeit als Vorstand seit dem Formwechsel in die Rechtsform der Aktiengesellschaft im Jahr 1996 darf nach Überzeugung des Aufsichtsrats nicht durch eine mehrjährige 'Wartezeit' für das Unternehmen verloren gehen. Dietmar Bichler hatte gegenüber dem Aufsichtsrat bereits am 5. November 2018 erklärt, dass er mit seiner Bereitschaft zur Kandidatur für den Aufsichtsrat und dessen Vorsitz die Chance verbinde, die künftige Entwicklung des Bertrandt Konzerns aus einer neuen Aufgabe heraus langfristig begleiten zu können. 6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Die Bertrandt Aktiengesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben, i. um diese Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können oder ii. um diese Personen, die im Arbeits- oder Dienstverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, ausgenommen Mitglieder des Vorstands der Bertrandt Aktiengesellschaft, zum Erwerb anbieten zu können oder iii. um diese nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen. b) Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.000.000 EUR beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, insgesamt aber höchstens bis zu der in Satz 1 bestimmten Grenze, in Verfolgung eines oder mehrerer der genannten Zwecke, ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 31. Januar 2024. c) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Der von der Bertrandt Aktiengesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie darf bei einem Erwerb über die Börse den Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) für die Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Entsprechendes gilt bei einem öffentlichen Kaufangebot für den Angebotspreis, wobei hierfür die Über- bzw. Unterschreitung nicht mehr als 20 % betragen darf. d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung oder anderweitig erworben wurden, Dritten beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung oder anderweitig erworben wurden, Personen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, ausgenommen Mitglieder des Vorstands der Bertrandt Aktiengesellschaft, zum Erwerb anzubieten. f) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung oder anderweitig erworben wurden, nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Durch die Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG, das unverändert bleibt. Der Vorstand ist für diesen Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. g) Die Ermächtigungen aus lit. d), e) und f) können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. h) Der Preis, zu dem Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. d) an Dritte abgegeben werden, darf den Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) für die Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft während der letzten fünf Handelstage vor Abschluss des Vertrages mit dem Dritten (ohne Erwerbsnebenkosten) um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Wird der Vertrag mit dem Dritten aufschiebend bedingt, so tritt der Tag des Eintritts der Bedingung an die Stelle des Tages des Vertragsabschlusses. Wird mit dem Dritten vereinbart, dass die Gegenleistung der Bertrandt Aktiengesellschaft (erst) zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen ist, so tritt dieser Zeitpunkt an die Stelle des Tages des Vertragsabschlusses. i) Der Preis, zu dem Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. e) im Rahmen von Belegschaftsaktienprogrammen abgegeben werden, darf den Betrag nicht unterschreiten, zu dem Aktien nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei verbilligt zugewandt werden können. j) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien, die aufgrund der Ermächtigung aus lit. a) oder anderweitig erworben wurden, wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen aus lit. d) und e) verwandt werden. Aufgrund der Ermächtigungen aus lit. a) erworbene Aktien, die für keinen der vorstehenden Zwecke (mehr) benötigt werden, müssen grundsätzlich über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden. In anderer Weise können eigene Aktien nur veräußert werden, wenn der Veräußerungspreis den Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) für die Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft während der letzten fünf Handelstage vor der Veräußerung der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) um nicht mehr als 5 % unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit den neuen Aktien, die aufgrund von Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals insgesamt nicht übersteigen. Insoweit wird das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ebenfalls ausgeschlossen. k) Die von der Hauptversammlung am 18. Februar 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird aufgehoben. 7. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. *Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:*
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January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
a) *Herr Dietmar Bichler*, derzeit Vorsitzender des Vorstands der Bertrandt Aktiengesellschaft aa) *Persönliche Daten:* Alter: 59 Jahre Nationalität: deutsch bb) *Werdegang:* 1975 - 1978 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, Ausbildung zum Feinblechner 1979 - 1982 Studium der Fahrzeug- und Schweißtechnik an der FH Ulm; Abschluss als Diplom Ingenieur (FH) 1982 - 1987 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Sindelfingen, Projektleiter Verfahrensentwicklung 1987 - 1989 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Stuttgart, Prokurist 1989 - 1994 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Stuttgart, Geschäftsführer 1995 - 1996 Bertrandt GmbH, Tamm, Geschäftsführer 1996 - 2000 Bertrandt AG, Tamm, Vorstandsmitglied für die Ressorts Technik, Vertrieb und Personal seit 2001 Bertrandt AG, Ehningen, Vorsitzender des Vorstands cc) *Bestellung:* Zeitpunkt der Erstbestellung: Neubestellung Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: Neubestellung dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* * Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG, Ehningen * Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart * Mitglied des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * Präsident des Verwaltungsrats der Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay (Konzernunternehmen) b) *Herr Udo Bäder*, selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aa) *Persönliche Daten:* Alter: 58 Jahre Nationalität: deutsch bb) *Werdegang:* 1980 - 1985 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim; Abschluss Diplomökonom (dipl.-oec.) 1985 - 1986 Grundwehrdienst 1987 - 1991 Prüfungsassistent bei der Dr. Lipfert GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 1991 Bestellung zum Steuerberater 1993 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 1996 Partner bei der Dr. Lipfert GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 1997 Partner bei der C&L Deutsche Revision AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 1998 - 2018 Partner bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart seit 2018 Selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater cc) *Bestellung:* Zeitpunkt der Erstbestellung: Neubestellung Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: Neubestellung dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* keine ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* keine c) *Herr Horst Binnig*, Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm, und Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG, Düsseldorf aa) *Persönliche Daten:* Alter: 59 Jahre Nationalität: deutsch bb) *Werdegang:* 1980 - 1983 Studium an der Berufsakademie Maschinenbau und Konstruktionstechnik Stuttgart, Abschluss als Diplom Ingenieur (BA) 1983 - 1996 Kaco Unternehmensgruppe, Heilbronn, verschiedene leitende Positionen 1996 - 1999 Hengstler GmbH, Aldingen, Geschäftsführer 1999 - 2000 Kolbenschmidt Pierburg AG, Neckarsulm, Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung 2001 - 2012 KS Aluminium-Technologie AG, Neckarsulm, Vorsitzender des Vorstands 2010 - 2012 KS Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm, Vorsitzender der Geschäftsleitung 2012 - 2013 Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm, Mitglied des Vorstands seit 2014 Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm, Vorsitzender des Vorstands seit 2014 Rheinmetall AG, Düsseldorf, Mitglied des Vorstands cc) *Bestellung:* Zeitpunkt der Erstbestellung: 15. Februar 2006 Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 5 Jahre, bis Februar 2019 dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS HUAYU Alutech GmbH, Neckarsulm * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Gleitlager GmbH, St. Leon-Rot * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg GmbH, Neuss * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * Chairman des Board of Directors der HASCO KSPG Nonferrous Components (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai * Vice Chairman des Board of Directors der Kolbenschmidt Huayu Piston Co., Ltd., Shanghai * Vice Chairman des Board of Directors der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. Ltd.,Shanghai * Director der KSPG Holding USA, Inc., Marinette * Chairman des Board of Directors der KSPG (China) Investment Co., Ltd., Shanghai d) *Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn, *Universitätsprofessor für Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien und Geschäftsführer der Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien aa) *Persönliche Daten:* Alter: 62 Jahre Nationalität: deutsch, österreichisch bb) *Werdegang:* 1976 Studium an der TH Karlsruhe, - Wirtschaftsingenieurwesen, 1982 Fachrichtung Fertigung/Informatik 1981 Diplomarbeit bei der Daimler-Benz AG, Stuttgart 1982 Fraunhofer-Institut für - Produktionstechnik und Automatisierung 2004 (IPA), Stuttgart 1982 - 1986 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Projektleiter in den Fachgebieten Projektorganisation, Fertigungssteuerung, Instandhaltung, Logistik/Materialwir tschaft, Informationssysteme und Netzwerktechnik, Controlling 1986 - 1990 Gruppenleiter Technisch-organisato rische Systeme in der Abteilung Produktionssicherung 1990 - 1994 Abteilungsleiter: Produktionsmanagemen t und Informationssysteme 1994 - 2000 Direktor und Leiter des Bereichs Unternehmensmanageme nt 2000 - 2004 Stellvertretender Institutsleiter 1986 Berufsakademie Stuttgart, - Lehrbeauftragter im Fachgebiet 1990 Materialwirtschaft/Industriebetriebsle hre 1992 Universität Stuttgart, Promotion zum Dr.-Ing., Dissertationsthema: 'Ein Informationssystem für Instandhaltungsleitstellen' seit TU Wien, Universitätsprofessor für 2004 Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften seit Fraunhofer Austria Research GmbH, 2008 Wien, Geschäftsführer cc) *Bestellung:* Zeitpunkt der Erstbestellung: 11. Juli 1996 Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 5 Jahre, bis Februar 2019 dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* keine ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* * Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, Solothurn * Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad Ittersbach * Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, Harthausen * Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria Enzersdorf *Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6:* Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft zum 30. September 2018 und der Lagebericht, der Konzern-Abschluss zum 30. September 2018 und der Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018, der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns, der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie der Bericht des Vorstands
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January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
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