Im Mordfall Susanna hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermittlungen gegen Bundespolizeipräsident Dieter Romann wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt. "Die Abschiebung des Tatverdächtigen aus Kurdistan-Irak erfolgte rechtmäßig. Der Fall lag in der Verantwortung der irakischen Behörden", sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Donnerstagsausgaben).
Romann war im Juni 2018 nach Erbil in den Nordirak geflogen, um den mutmaßlichen Mörder Ali B. von dort zurückzuholen. Die 14-jährige Susanna aus Mainz war im vergangenen Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Der Verdächtige Ali B. setzte sich zunächst in den Nordirak ab, wurde dann aber abgeschoben und von der Bundespolizei wieder nach Deutschland überführt.
Bei seiner Vernehmung gestand er, das Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber die Vergewaltigung. Die Verwaltung der autonomen irakischen Region Kurdistan veranlasste zwar die Abschiebung nach Deutschland, doch die Zentralregierung in Bagdad legte offiziell Protest bei der Bundesregierung gegen die Rückholaktion Romanns ein. Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic warf daraufhin dem Bundespolizeipräsidenten vor, eigenmächtig gehandelt zu haben. Sie sprach von einem "Misstrauensvotum gegenüber dem Rechtsstaat".