Die Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken könnte verfassungswidrig sein. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten im Auftrag des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, über das der "Spiegel" berichtet.
Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, künftig die Zahl solcher "sachgrundlosen Befristungen" in Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft zu reduzieren. Eine solche Regelung hielte "einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand", so das Gutachten, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße. "Letztendlich handelt es sich um eine willkürliche Grenzziehung, die auf einem politischen Kompromiss beruht." Für den Gutachter, einen Rechtsprofessor, stellt die Quote von 2,5 Prozent sachgrundloser Befristungen im Betrieb zudem einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.
Auch mit einer Absenkung des Schwellenwerts wären die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht aus dem Weg geräumt. "Die geplanten Einschränkungen beim Befristungsrecht durch die Große Koalition schaden der gesamten deutschen Wirtschaft massiv", sagte Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger. 2017 gab es gut 3,1 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse, jedes zweite ohne Sachgrund. Der Gesetzentwurf soll bis Sommer im Kabinett verabschiedet werden.