Bielefeld (ots) - Laut der Beratungsstelle Theodora sind die Befürchtungen eingetreten: Das Prostituiertenschutzgesetz scheint die Sexarbeiterinnen aus den Clubs und in die Illegalität zu treiben, heißt es dort. Die Beraterinnen sollten es wissen, sie begegnen den Frauen in den Bordellen täglich und haben ein Gespür dafür, was die Betroffenen umtreibt. Es ist ein Warnsignal, das vom Gesetzgeber ernstgenommen werden sollte. Laut Bundesfamilienministerium beginnt die Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes fünf Jahre nach Inkrafttreten, sie ist dem Bundestag spätestens bis Mitte 2025 vorzulegen. Bis dahin ist lediglich ein Zwischenbericht nach zwei Jahren vorgesehen. Stimmt die These vom Abrutschen ins Dunkelfeld, dann hätte das Prostituiertenschutzgesetz sein Ziel meilenweit verfehlt. Dann würden Frauen, die zuvor bloß schwierig zu erreichen und damit zu unterstützen waren, vollends aus dem Wirkungsbereich von Behörden und Hilfsorganisationen geraten. Deshalb muss die Option in Betracht gezogen werden, bereits vor der großen Auswertung an Stellschrauben zu drehen.
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