Düsseldorf (ots) - Für manche ist es ein großes Ärgernis: Da kommen EU-Ausländer nach Deutschland, arbeiten nicht und beziehen üppiges Kindergeld, das sie ins arme Heimatland schicken, wo die halbe Großfamilie davon lebt. Europa verkehrt? Nein, Europa stringent. Und so bestätigte der Europäische Gerichtshof die geltende Praxis. Man muss eben zwischen den Sicherungssystemen unterscheiden. Auf der einen Seite stehen Lohnersatzleistungen: In Deutschland bekommt Arbeitslosengeld I nur, wer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Auf der anderen Seite steht das Kindergeld als einkommensunabhängige Familienleistung. Dem Staat ist jedes Kind grundsätzlich gleich viel wert, unabhängig davon, ob die Eltern Vorstände, Pförtner oder Arbeitslose sind. Und unabhängig davon, ob sie hier, im britischen Internat oder in den Karpaten leben. Dennoch hat Österreich unlängst die Höhe des Kindergelds von den Lebenshaltungskosten des Landes abhängig gemacht, in dem das Kind lebt. Das fordern CSU und AfD auch für Deutschland. Die politischen Motive des Vorstoßes sind durchschaubar, gegen EU-Regeln verstößt er trotzdem. Deshalb hat die EU ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Zurecht, wie nun das Gericht bestätigt.
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