Bielefeld (ots) - Der Insasse einer Berliner Justizvollzugsanstalt hat im Juli vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt. Der Sträfling konnte mit einem geschmuggelten Smartphone Videos drehen und auf Youtube verbreiten. Die Karriere des Knast-Vloggers wurde Berichten der Hauptstadtpresse zufolge schnell unterbunden. Aber der Fall verdeutlicht ein Problem: Wer im Gefängnis sitzt, findet unter Umständen Wege, von der Justiz unbeobachtet mit der Außenwelt zu kommunizieren. So ist es kriminellen Schwergewichten durchaus möglich, aus der vermeintlichen Aktionsunfähigkeit heraus per Smartphone weiter Strippen zu ziehen. Die fast 2000 Handys, die laut NRW-Justizminister Peter Biesenbach im vergangenen Jahr in den Gefängnissen des Landes gefunden wurden, sollten der Landesregierung Sorgen bereiten. Sie hat sich schließlich den verstärkten Kampf gegen die Clan-Kriminalität auf die Fahne geschrieben. Biesenbach tut deshalb gut daran, bei den Kontrollmaßnahmen in den Gefängnissen nachzubessern. Auch dieser Bereich der Kriminalitätsbekämpfung muss unter die so oft beschworene »Nulltoleranz-Strategie« fallen.
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