
Erneut soll nach Anträgen der Fraktionen "Die Linke" und "Bündnis 90/Die Grünen" auch über die verpflichtende Einführung einer farblich bewertenden Hygieneampel diskutiert werden. Dr. Girnau bekräftigt deshalb die Kritik des Spitzenverbands der Lebensmittelwirtschaft am Smiley-System: "Die Tendenz der Verschiebung des behördlichen Instrumentariums weg von Sanktionen und Betriebsschließungen hin zu Maßnahmen einer Verhaltensänderung durch Veröffentlichungen im Internet ist rechtlich bedenklich. Es wäre viel zielführender, die amtliche Lebensmittelüberwachung in personeller und finanzieller Hinsicht zu stärken, um den Regelvollzug wirksamer zu machen. Der oftmals herangezogene Vergleich mit der Smiley-Kennzeichnung in Dänemark ist insoweit nicht tragfähig, als die dänischen Rahmenbedingungen nicht auf Deutschland übertragbar sind. Dänemark hat deutlich weniger Betriebe als Deutschland, aber im Verhältnis mehr Kontrolleure, was sich entscheidend auf die Realisierung der rechtlich zwingenden zeitnahen Wiederholungkontrollen nach der Beseitigung der Mängel auswirkt. Hierfür fehlt es in Deutschland an Überwachungspersonal."
Zuletzt hatten die Organisationen Foodwatch und FragDenStaat mit Veröffentlichung des Portals "Topf Secret" die Einführung eines Smiley-System gefordert. Angesichts der Erfahrungen mit "Topf Secret" fordert der BLL eine klarstellende Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG): "Die Veröffentlichung der individuellen Korrespondenz einzelner Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Behörden steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck des VIG", erläutert Dr. Girnau. "Individuell beantragte Behördenauskünfte nach VIG und behördliche Veröffentlichungen im Internet sollten strikt unterschieden werden. Der Gesetzgeber sollte diese Unterscheidung dringend im Wortlaut des VIG klarstellen."
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