Stuttgart (ots) - Woran erkennt man einen guten Chefarzt? Daran, dass er das medizinische Handwerk beherrscht und sich gut um Patienten und Mitarbeiter kümmert. Seine private Lebensführung hingegen darf bei der Beurteilung seiner Loyalität nicht im Vordergrund stehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Damit haben die Richter dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klare Grenzen gesetzt. Das Düsseldorfer Krankenhaus, um das es in diesem konkreten Fall geht, täte gut daran, das Urteil zu akzeptieren und nicht erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das käme den Betroffenen zugute und würde der katholischen Kirche den Raum geben, sich endlich um ihre eigentlichen Probleme zu kümmern
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