Düsseldorf (ots) - Der Patient eines Krankenhauses erwartet von seinem Chefarzt medizinische Kompetenz. Ob der Chefarzt in zweiter Ehe verheiratet ist, wird dem Patienten herzlich egal sein. Es ist überfällig, dass das Bundesarbeitsgericht diese Priorität betont. Wiederheirat rechtfertigt keine Kündigung - unabhängig der Konfession. Das müssen die kirchlichen Arbeitgeber akzeptieren. Auch wenn sie ihre Regeln überarbeitet haben, erachten sie Heiraten nach der Scheidung noch als arbeitsrechtlichen Makel. Schluss damit.
Die gerichtliche Odyssee hat in den vergangenen zehn Jahren alle Instanzen beschäftigt. Vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kam ein Machtwort: Das deutsche kirchliche Arbeitsrecht hat dem europäischen Diskriminierungsverbot zu weichen. Erfurt hat diese Sicht übernommen und sich gegen das Bundesverfassungsgericht gestellt. Das Erzbistum Köln prüft, ob es nicht erneut nach Karlsruhe geht. Es sollte sich dies sparen. Denn: Das Europarecht hat Vorrang, solange es das Grundgesetz nicht unterminiert. Das ist hier nicht der Fall. Vorteil Luxemburg.
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