
Die gerichtliche Odyssee hat in den vergangenen zehn Jahren alle Instanzen beschäftigt. Vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kam ein Machtwort: Das deutsche kirchliche Arbeitsrecht hat dem europäischen Diskriminierungsverbot zu weichen. Erfurt hat diese Sicht übernommen und sich gegen das Bundesverfassungsgericht gestellt. Das Erzbistum Köln prüft, ob es nicht erneut nach Karlsruhe geht. Es sollte sich dies sparen. Denn: Das Europarecht hat Vorrang, solange es das Grundgesetz nicht unterminiert. Das ist hier nicht der Fall. Vorteil Luxemburg.
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