FRANKFURT (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die Abschaffung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge noch in dieser Legislaturperiode angekündigt. "Gerechter wäre es, solche Erträge mit dem Einkommensteuerrecht zu erfassen", sagte Scholz der Rheinischen Post. "Deshalb haben wir vereinbart, dass wir die Abgeltungsteuer in dieser Legislaturperiode abschaffen wollen", sagte der Minister. Die Abgeltungsteuer war 2009 von Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der damaligen großen Koalition eingeführt worden. Viele vermögende Steuerpflichtige erzielen dadurch einen Vorteil, weil ihr persönlicher durchschnittlicher Einkommensteuersatz höher ist als 25 Prozent.
Zudem kündigte Scholz an, den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die Mehrheit der Steuerzahler noch in diesem Jahr vorzulegen. "Das Gesetz zur Soli-Abschaffung will ich noch in diesem Jahr auf den Weg bringen", sagte Scholz der Zeitung. "Ab 1. Januar 2021 werden dann 90 Prozent derer, die den Soli heute zahlen, ihn nicht mehr entrichten müssen. Es werden sogar noch mehr Steuerzahler entlastet, weil ich eine Gleitzone vorschlagen werde", sagte Scholz. Er wies Forderungen der Union nach einem Komplettabbau des Soli für alle Steuerzahler erneut zurück. "Die Top-Zehn-Prozent zu entlasten, wie die Union es jetzt vorschlägt, würde abermals 10 Milliarden Euro kosten, jedes Jahr. Warum soll aber ein Bundesminister in diesen Zeiten pro Jahr 3500 Euro weniger an Steuern zahlen?", fragte Scholz.
Eine Bedürftigkeitsprüfung bei der geplanten Grundrente für Geringverdiener lehnt Scholz strikt abgelehnt. "Der SPD-Vorschlag zur Grundrente verzichtet ganz bewusst auf die Bedürftigkeitsprüfung, damit sich niemand davon abschrecken lässt, sie zu beantragen", sagte Scholz der Rheinischen Post. "Im Streit mit CDU und CSU, die auf der Bedürftigkeitsprüfung bestehen, geht es doch um die Frage: Bekommen nur 100.000 Menschen die Grundrente - oder drei bis vier Millionen?", sagte Scholz. Auch den Kompromissvorschlag, eine Bedürftigkeitsprüfung einzuführen, dabei aber selbst genutztes Wohneigentum außen vor zu lassen, lehnte er ab.
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February 23, 2019 13:46 ET (18:46 GMT)
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