Düsseldorf (ots) - Der Ärger der Ärzte ist verständlich. Wer sich auf einen Termin mit einem Patienten vorbereitet, dafür kostspielige Spritzen oder Diagnose-Geräte bereithält, ist finanziell geschädigt, wenn der Kranke unentschuldigt fehlt. Jetzt haben Praxen Gebühren für Termin-Schwänzer eingeführt, die mit 35 bis 40 Euro ganz schön happig ausfallen. Damit wollen sie schon mal vorsorgen, sollten sich die Ausfälle bei den künftig vorgeschriebenen Pflicht-Sprechstunden für Kassenpatienten häufen. Allerdings haben die Gebühren keinerlei gesetzliche Grundlage, auch wenn manche Gerichte den strafenden Ärzten Recht gegeben haben. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein Betreuungsverhältnis, kein zivilrechtlicher Vertrag. Deshalb sind pauschale (Vertrags)-Strafen für Patienten, die einen Termin versäumen, fragwürdig. Die Ärzte, die über viel Autorität verfügen, sollten deshalb lieber solche Patienten zunächst eindringlich ermahnen, sie für eine neue Sprechstunde erst einmal hinten anstehen lassen und im Extremfall von ihnen Schadenersatz verlangen, wenn Heilmittel umsonst bereit gestellt wurden. Das könnte Terminvergesser besser erziehen als ein ärztliches "Knöllchen".
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