Bielefeld (ots) - Ende Oktober 189 Tote beim Absturz einer fast nagelneuen Boeing 737 Max 8 in Indonesien, kaum fünf Monate später 157 Tote beim Absturz eines baugleichen Flugzeugs in Äthiopien: Da kann es im Ernst keine Alternative zu vorläufigen Überflug- und Landeverboten geben, zumal sich die Katastrophe beide Male kurz nach dem Start ereignete. Die Sicherheit der Passagiere und Besatzungsmitglieder muss Vorrang vor dem wirtschaftlichen Schaden haben, der allerdings für Boeing sehr hoch sein wird. Anders verhält es sich mit juristischen Konsequenzen. Zwar wird irgendwann die Frage gestellt werden müssen, wer für einen möglichen Konstruktionsfehler verantwortlich ist. Genauso für das nach dem Unglück in Indonesien angekündigte Software-Update, sofern die Absturzursache die gleiche ist und der Fehler nicht beseitigt wurde. Bis dahin verbietet sich jede Schuldzuweisung. Mindestens einmal haben sich Beobachter schon getäuscht: vor vier Jahren beim Absturz einer Germanwings-Maschine über den Alpen mit 150 Toten. Schnell machten einige die Sparmaßnahmen des Mutterkonzerns Lufthansa verantwortlich. Zu schnell, wie sich herausstellte.
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