Bielefeld (ots) - Es ist richtig: Bis zu einem Gerichtsurteil hat jedermann als unschuldig zu gelten. Das gilt auch für Deutschlands Schlachtbetriebe. Zudem ist nicht eine Branche für das kriminelle Verhalten eines Mitglieds in Sippenhaft zu nehmen. Im Fall des jetzt aufgedeckten 2000fachen Sozialversicherungsbetrugs und angesichts anderer Verfahren wegen Schwarzarbeit und Missachtung des Mindestlohns in jüngster Zeit fällt es aber schwer, diese Regel einzuhalten. Der nun vom Hauptzollamt Bielefeld aufgedeckte Fall ist kein Kavaliersdelikt. Hier wurde nach Angaben der Ermittler mit großer Energie ein System aufgebaut, um sich der Pflicht zur Zahlung der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu entziehen. Leidtragende sind außer den Arbeitern, die ohne sozialen Schutz als Fleischzerleger schufteten, auch die Gesellschaft, die für Fehlbeträge in den Sozialversicherungen aufkommt, und die Konkurrenz, die sich gesetzeskonform verhielt und so höhere Kosten hatte. Die hier angewandte spezifische Form des Betrugs hat sich seit 2011 überholt. Trotzdem ist es aus Gründen der Gerechtigkeit wichtig, dass die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden.
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