Stuttgart (ots) - Es vergeht kein Tag, an dem nicht Polizei oder Rettungsdienste über Schaulustige klagen, die Fotos von Verkehrsunfällen machen. Offenbar tut es not, auch das Persönlichkeitsrecht von Toten enger zu fassen. Deshalb ist es verständlich, wenn der Gesetzgeber bereits das Fotografieren von Verstorbenen, sofern kein berechtigtes Interesse dafür vorliegt, unter Strafe stellen will. So hat es die große Koalition ja auch vereinbart. Umso merkwürdiger ist es, dass der Gesetzentwurf des Bundesrats seit mehr als einem Jahr in der Schublade für Unerledigtes liegt. Mag sein, dass die Materie rechtstechnisch heikel ist. Doch wenn die Bundesregierung einen besseren Entwurf hat, sollte sie diesen endlich präsentieren.
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