Nach scharfer Kritik des Bundesrechnungshofes hat der Bundestag nun neue Regeln für die Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten und Altbundeskanzler vereinbart. Das geht aus einem Beschluss des Haushaltsausschusses hervor, über den die "Bild-Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet.
Demzufolge seien "zusätzliche Einkünfte der Bundespräsidenten a.D." künftig "auf den Ehrensold anzurechnen". Zudem soll der Bundestag fortan die Büros der scheidenden Kanzler und Präsidenten aussuchen. Hintergrund sei, dass in einem Fall für fünf Jahre Mietkosten von 2,3 Millionen Euro angefallen seien. Bezahlt würden künftig nur noch "maximal ein Büroleiter", zwei Referenten sowie eine Schreibkraft und ein Fahrer, heißt es in dem Beschluss weiter.
Zudem sollten Bundespräsidialamt und Kanzleramt "ihre Dienstaufsicht wahrnehmen", also die Rechnungen der Ex-Staatsoberhäupter und Regierungschefs kontrollieren. Darüber hinaus gelte nun: "Reisekosten privater Begleitung sollten nicht erstattet werden", heißt es in dem Beschluss des Haushaltsausschusses. Tatsächlich hatte das Präsidialamt zuletzt, wie der Rechnungshof kritisierte, auch Privatreisen eines Ex-Präsidenten zu "Geburtstagen von Bekannten oder Ehefrauen" und einen "Aufenthalt im Freizeitpark" bezahlt - häufig in "hochpreisigen Hotels". Nun seien Reisen "unter dem Bundesreisekostengesetz" zu prüfen, heißt es in dem Beschluss weiter.
"Unsere Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Otto Fricke, der "Bild-Zeitung". Der Rechnungshof hatte im vergangenen September in zwei Prüfberichten kritisiert, dass bei der "lebenslangen Vollausstattung" von Alt-Bundespräsidenten und Ex-Kanzlern "Grenzen überschritten" worden seien.