Berlin (ots) - Die Qualität eines Staatswesens kann man durchaus auch danach beurteilen, wie es mit verdienten ehemaligen Amtsträgern umgeht. Daran gemessen steht Deutschland sicher spitze da. Altkanzler und Altbundespräsidenten genießen großzügige Privilegien, die ihnen größtmögliche Wirkung über die Amtszeit hinaus ermöglichen. Dazu gehören ordentliche Bezahlung, Büros, Mitarbeiter, Leibwächter, Spesenetats, gepanzerte Dienstfahrzeuge mit Fahrer, und und und...
Man kann auch sagen: Wer mal Bundeskanzler oder Bundespräsident war, muss sich um den Rest des Lebens finanziell und auch sonst keine weiteren Gedanken mehr machen. Jetzt hat der Haushaltsausschuss mit einer überparteilichen Mehrheit neue Richtlinien erlassen und das ist gut so. Denn die Haushälter beschneiden Auswüchse, die keinem Steuerzahler länger zu erklären waren. Millionen-Mieten für absurd überdimensionierte Büros und das Luxus-Hotel auch für die Sekretärin sind aus der Zeit gefallen. Der Bundesrechnungshof hat sich zu Recht kritisch mit mancher Position befasst, nachzulesen im jüngsten Jahresbericht. Denn wenn im privaten Sektor jeder Cent umgedreht wird, darf das Geld auch für die früheren Spitzen des Staates nicht zu locker sitzen.
Das gilt ganz besonders für diejenigen, die nur kurz im Amt waren oder dieses freiwillig beziehungsweise aus eigenem Verschulden verließen. Hier besonders auf den verantwortlichen Umgang mit Steuergeld zu sehen, ist nicht etwa klein kariert oder geizig, sondern gerecht. Bundeskanzler und Bundespräsidenten sind eben echte Vorbilder für das Land - auch über ihre eigentliche Amtszeit hinaus. Gleichzeitig ist es richtig, dass ehemalige Kanzler oder Präsidenten auch künftig eine ordentliche Altersversorgung bekommen. Das haben sie sich meist in einem Amt verdient, das ihnen riesige Verantwortung bei überschaubarer Bezahlung auflädt. Denn eines steht sicher fest: Kein Top-Manager in der deutschen Wirtschaft würde für das Gehalt des Bundeskanzlers auch nur einen Tag arbeiten.
Erst nach ihrer Amtszeit bietet sich den meisten die Möglichkeit, das "große Geld" zu verdienen. Und da ist es durchaus korrekt, dass ehemalige Bundeskanzler und Präsidenten ihre Einkünfte künftig mit dem Ehrensold verrechnen.
Wer wegen seiner politischen Kontakte aus der aktiven Phase nach der Amtszeit topbezahlte Anschlussjobs in der Wirtschaft bekommt, kann auf einen Teil des Ehrensolds vom Steuerzahler gut verzichten. Wer diese Möglichkeit aber nicht nutzt, muss dagegen eine ordentliche Pension bekommen. Kein Altkanzler sollte sich aus Not verdingen müssen. Geiz bei der Altersversorgung des Regierungschefs wäre billiger Populismus und ginge perspektivisch auf Kosten der Qualität unseres politischen Personals.
Was die Haushaltspolitiker nicht beschließen und in Paragrafen gießen konnten, ist das Fingerspitzengefühl, das man sich von den Ehemaligen im Umgang mit Steuermitteln wünscht. Nicht alles, was einem früheren Regierungschef oder Staatsoberhaupt prinzipiell zusteht, muss auch bis zum Letzten ausgeschöpft werden. Ganz egal, ob es die Luxus-Ausstattung des Büros, der Dienstwagen oder sogar die eigens eingebaute Extra-Toilette ist.
Hier ist der Umgang mit Steuermitteln mehr eine Frage des Anstands als der Richtlinien. Und gerade an diesen vermeintlichen Kleinigkeiten kann der Bürger am Ende sehen, ob der oder die Würdenträger auch im Umgang mit öffentlichen Mitteln wirklich "Große" waren.
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Man kann auch sagen: Wer mal Bundeskanzler oder Bundespräsident war, muss sich um den Rest des Lebens finanziell und auch sonst keine weiteren Gedanken mehr machen. Jetzt hat der Haushaltsausschuss mit einer überparteilichen Mehrheit neue Richtlinien erlassen und das ist gut so. Denn die Haushälter beschneiden Auswüchse, die keinem Steuerzahler länger zu erklären waren. Millionen-Mieten für absurd überdimensionierte Büros und das Luxus-Hotel auch für die Sekretärin sind aus der Zeit gefallen. Der Bundesrechnungshof hat sich zu Recht kritisch mit mancher Position befasst, nachzulesen im jüngsten Jahresbericht. Denn wenn im privaten Sektor jeder Cent umgedreht wird, darf das Geld auch für die früheren Spitzen des Staates nicht zu locker sitzen.
Das gilt ganz besonders für diejenigen, die nur kurz im Amt waren oder dieses freiwillig beziehungsweise aus eigenem Verschulden verließen. Hier besonders auf den verantwortlichen Umgang mit Steuergeld zu sehen, ist nicht etwa klein kariert oder geizig, sondern gerecht. Bundeskanzler und Bundespräsidenten sind eben echte Vorbilder für das Land - auch über ihre eigentliche Amtszeit hinaus. Gleichzeitig ist es richtig, dass ehemalige Kanzler oder Präsidenten auch künftig eine ordentliche Altersversorgung bekommen. Das haben sie sich meist in einem Amt verdient, das ihnen riesige Verantwortung bei überschaubarer Bezahlung auflädt. Denn eines steht sicher fest: Kein Top-Manager in der deutschen Wirtschaft würde für das Gehalt des Bundeskanzlers auch nur einen Tag arbeiten.
Erst nach ihrer Amtszeit bietet sich den meisten die Möglichkeit, das "große Geld" zu verdienen. Und da ist es durchaus korrekt, dass ehemalige Bundeskanzler und Präsidenten ihre Einkünfte künftig mit dem Ehrensold verrechnen.
Wer wegen seiner politischen Kontakte aus der aktiven Phase nach der Amtszeit topbezahlte Anschlussjobs in der Wirtschaft bekommt, kann auf einen Teil des Ehrensolds vom Steuerzahler gut verzichten. Wer diese Möglichkeit aber nicht nutzt, muss dagegen eine ordentliche Pension bekommen. Kein Altkanzler sollte sich aus Not verdingen müssen. Geiz bei der Altersversorgung des Regierungschefs wäre billiger Populismus und ginge perspektivisch auf Kosten der Qualität unseres politischen Personals.
Was die Haushaltspolitiker nicht beschließen und in Paragrafen gießen konnten, ist das Fingerspitzengefühl, das man sich von den Ehemaligen im Umgang mit Steuermitteln wünscht. Nicht alles, was einem früheren Regierungschef oder Staatsoberhaupt prinzipiell zusteht, muss auch bis zum Letzten ausgeschöpft werden. Ganz egal, ob es die Luxus-Ausstattung des Büros, der Dienstwagen oder sogar die eigens eingebaute Extra-Toilette ist.
Hier ist der Umgang mit Steuermitteln mehr eine Frage des Anstands als der Richtlinien. Und gerade an diesen vermeintlichen Kleinigkeiten kann der Bürger am Ende sehen, ob der oder die Würdenträger auch im Umgang mit öffentlichen Mitteln wirklich "Große" waren.
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