Bielefeld (ots) - Vor elf Jahren hat der deutsche Dokumentarfilmer Markus Vetter eine ebenso wahre wie anrührende Geschichte erzählt. Im Westjordanland wird 2005 ein elfjähriger palästinensischer Junge von israelischen Soldaten erschossen, weil er eine echt aussehende Spielzeugwaffe in der Hand hält. Die Ärzte in Haifa stellen den Hirntod fest, die Eltern stimmen der Organspende zu - und retten damit drei israelischen Kindern das Leben. Wer den Film »Das Herz von Jenin« gesehen hat oder sich in Erinnerung ruft, dass der heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seiner Frau Elke Büdenbender eine Niere gespendet hat, kann in Organspenden natürlich nur Gutes sehen. Und das stimmt auch, weil in beiden Fällen freiwillige Entscheidungen bewusst getroffen worden sind. Das ist bei dem, was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Politikern vorschwebt, nicht so. Die Widerspruchslösung schränkt Freiheitsrechte ein, weil sie im Kern darauf setzt, dass Menschen zu ihren Lebzeiten der Organspende eben nicht explizit widersprechen. Dass die Angehörigen noch gefragt werden sollen, ob sich der Verstorbene irgendwann einmal gegen Organspenden ausgesprochen hat, klingt nicht nur wie eine Pro-Forma-Maßnahme am Sterbebett - in der Praxis wäre es auch genau so. Unser Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde, Artikel 2 die körperliche Unversehrtheit. Beides reicht über den Hirn- oder Organtod hinaus. Eine Widerspruchslösung widerspricht dem generell. Niemand sollte etwas ablehnen müssen, dem er nie zugestimmt hat. Das Argument, jeder könnte einmal in die Situation kommen, auf ein Organ angewiesen zu sein, und müsse deshalb ganz automatisch auch Spender sein, zieht nicht. Jeder Mensch muss davon ausgehen können, dass sein Körper nach dem Tod unversehrt bestattet wird - und nicht als ausgeschlachtetes Ersatzteillager. Die Hauptursache für Organmangel liegt woanders. Laut einer Studie der Zeitschrift »Deutsches Ärzteblatt« hätte es 2015 insgesamt 2780 Organspenden geben können; es waren aber nur 877, weil in Krankenhäusern potenzielle Organspender zu selten erkannt und gemeldet werden. Hier, und erst einmal nur hier, gilt es anzusetzen. Die Politik wäre gut beraten, wenn sie vorerst die Wirkung des neuen Transplantationsgesetzes abwarten würde. Darin ist vieles enthalten, das Kliniken bei Organspenden hilft.
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