Stuttgart (ots) - Über die humanitäre Berechtigung der von der Bundesregierung koordinierten Rückholaktion einer 31-jährigen Deutschen, die mit ihren drei Kindern einem Dschihadisten zum IS gefolgt war, ist nicht zu streiten. Aber der Rechtsstaat erweist seine Würde darin, dass er ohne Ansehung der Person Rechtsgrundsätze gleich anwendet. Es ist in Ordnung, wenn die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das es künftig möglich macht, solchen Dschihadisten den deutschen Pass zu entziehen, die eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Aber die aktuellen Fälle müssen nach geltendem, nicht künftigem Recht behandelt werden. Deutschen Staatsbürgern ist grundsätzlich stets die Rückkehr möglich. Das muss für alle gelten. Und hier müssen sie sich für nachgewiesene Straftaten verantworten.
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