BERLIN (dpa-AFX) - Die Stromsteuer-Befreiung für Selbstversorger und die Betreiber kleiner Energieanlagen soll künftig den Beihilferegelungen der EU entsprechen. Dieses Ziel verfolgt eine Gesetzesänderung, die der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Darin wird die steuerliche Förderung ausdrücklich auf Strom begrenzt, der aus erneuerbaren Energieträgern oder mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und zum Eigenverbrauch entnommen wird. Dadurch soll vermieden werden, dass eine siebenstellige Zahl von Anlagenbetreibern den zum Selbstverbrauch entnommenen Strom versteuern muss./ax/DP/he
AXC0325 2019-04-11/23:39
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