Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Hörsching (pta028/12.04.2019/22:59) - . POLYTEC Holding AG mit dem Sitz in Hörsching, FN 197646 g, LEI 529900OVSOBJNXZACW81, ISIN AT0000A00XX9
Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur 19. ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG am Freitag, dem 10. Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ), am Standort der Gesellschaft in A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft. Ermächtigung des Vorstandes zur Einziehung von Aktien sowie Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
7. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß Punkt 4.4. der Satzung in der aktuellen Fassung sowie gleichzeitig
b) die neuerliche Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von höchsten 3 (drei) Jahren, nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinlage oder Sacheinlage um bis zu Nominale 6.698.875,00 Euro (sechs Millionen sechshundertachtundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) durch Ausgabe von bis 6.698.875 (sechs Millionen sechshundertachtundneunzigtausendachthundert-fünfundsiebzig) neuen auf Inhaber lautende Aktien im Nominale von je 1,00 Euro (Euro eins) zum Mindestausgabebetrag von je 1,00 Euro (Euro eins) auf bis zu 29.028.460,00 Euro (neunundzwanzig Millionen achtundzwanzigtausendvierhundertsechzig) zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital),
c) die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im Inland oder Ausland erhöht wird,
d) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen,
e) die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 4.4.
8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG:
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 19. April 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
+ Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 + Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 + Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018 + Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 + Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 + Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8 + Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6 + Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 + Formular für die Erteilung einer Vollmacht + Formular für den Widerruf einer Vollmacht + Vollständiger Text dieser Einladung
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG:
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit am 19. April 2019 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder gemeinsam 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 30. April 2019 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, oder per E-Mail an paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, der E-Mail anzuschließen ist. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, oder per E-Mail an paul.rettenbacher@polytec-group.com übermittelt werden.
Information über das Recht der Aktionäre, Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung zu stellen (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt solche Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit am Dienstag, dem 30. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 12, 2019 16:59 ET (20:59 GMT)
Hörsching (pta028/12.04.2019/22:59) - . POLYTEC Holding AG mit dem Sitz in Hörsching, FN 197646 g, LEI 529900OVSOBJNXZACW81, ISIN AT0000A00XX9
Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur 19. ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG am Freitag, dem 10. Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ), am Standort der Gesellschaft in A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft. Ermächtigung des Vorstandes zur Einziehung von Aktien sowie Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
7. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß Punkt 4.4. der Satzung in der aktuellen Fassung sowie gleichzeitig
b) die neuerliche Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von höchsten 3 (drei) Jahren, nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinlage oder Sacheinlage um bis zu Nominale 6.698.875,00 Euro (sechs Millionen sechshundertachtundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) durch Ausgabe von bis 6.698.875 (sechs Millionen sechshundertachtundneunzigtausendachthundert-fünfundsiebzig) neuen auf Inhaber lautende Aktien im Nominale von je 1,00 Euro (Euro eins) zum Mindestausgabebetrag von je 1,00 Euro (Euro eins) auf bis zu 29.028.460,00 Euro (neunundzwanzig Millionen achtundzwanzigtausendvierhundertsechzig) zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital),
c) die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im Inland oder Ausland erhöht wird,
d) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen,
e) die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 4.4.
8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG:
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 19. April 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
+ Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 + Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 + Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018 + Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 + Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 + Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8 + Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6 + Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 + Formular für die Erteilung einer Vollmacht + Formular für den Widerruf einer Vollmacht + Vollständiger Text dieser Einladung
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG:
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit am 19. April 2019 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder gemeinsam 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 30. April 2019 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, oder per E-Mail an paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, der E-Mail anzuschließen ist. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, oder per E-Mail an paul.rettenbacher@polytec-group.com übermittelt werden.
Information über das Recht der Aktionäre, Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung zu stellen (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt solche Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit am Dienstag, dem 30. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 12, 2019 16:59 ET (20:59 GMT)
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