Düsseldorf (ots) - Seit 2015 wird in Deutschland über die Dieselaffäre, über Ansprüche von Kunden und Aktionären, über Manager-Ethik und die Großspurigkeit von Autobossen diskutiert. Deshalb ist es gut, dass nach dreieinhalb Jahren die Öffentlichkeit endlich das Gefühl vermittelt bekommt, dass mögliche Verantwortliche auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Damit ist nichts über Schuld oder Unschuld von Martin Winterkorn gesagt. Die muss erst noch ermittelt werden. Abseits der Publikumswirkung ist ein Prozess auch ganz im Sinne von VW. Einen Schlussstrich unter die leidige Dieselaffäre kann es für das Unternehmen nämlich nur geben, wenn personelle Verantwortung festgestellt wird und der Autobauer die kriminelle Vergangenheit zumindest einiger Mitarbeiter hinter sich lassen kann. Dazu gehören auch mögliche Schadenersatzforderungen gegen Winterkorn und Co. Darauf könnte VW im Falle einer Verurteilung gar nicht verzichten. Denn dann würde sich der Konzern (justiziabel) an seinen Aktionären versündigen. Und ein großes Maß an Glaubwürdigkeit verspielen.
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