Düsseldorf (ots) - Das Problem war lange bekannt: Union und SPD hatten den behinderten und psychisch kranken Menschen schon im Koalitionsvertrag versprochen, das Wahlrecht so zu ändern, dass sich diese endlich am demokratischen Prozess beteiligen können. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hat auch frühzeitig gemahnt, dass die rund 81.000 Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer nicht von den Europawahlen ausgeschlossen werden dürfen. Die Regierung hätte also längst handeln können - nicht erst, wie geplant, wenige Wochen nach dem wichtigen Termin der Europawahl. So musste - wie leider so oft - erst das Bundesverfassungsgericht die Regierung mit der Nase darauf stoßen, was sie zu tun hat. Die betroffenen Menschen leben mit Einschränkungen und müssen viele Dinge für sich regeln lassen. Dennoch darf man sie nicht aus Bequemlichkeit zu Bürgern zweiter Klasse machen. Wer wählen möchte, muss dazu die Gelegenheit bekommen - auch wenn es Umstände macht. Inklusion ist anstrengend, oft unbequem und braucht Kreativität. Aber Wegschauen gilt nicht.
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