Düsseldorf (ots) - Ja, Angela Merkel hatte gepatzt. Als der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Jan Böhmermann losging, ihn angriff und gegen ihn klagte, wäre es ihr Job gewesen, ihren Satiriker gegen den Staatschef zu verteidigen. Dass sie persönlich mit dem "Schmähgedicht" nichts anfangen konnte, hätte sie Böhmermann direkt sagen können, nach außen aber sich einreihen müssen in eine geschlossene schützende Front. Rechtswidrig war Merkels Verhalten aber nicht. Weder hatte sie eine juristische Bewertung abgegeben noch eine Diskussion um Kunstfreiheit angezettelt. Wenig später bezeichnete sie ihre Bewertung als Fehler und schloss eine Wiederholung aus. Warum ging Böhmermann trotzdem noch gerichtlich gegen sie vor? Er war doch schon der Sieger dieser historischen Staatsaffäre, die in der Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch mündete. Böhmermann wollte mehr und letztlich wohl zu viel. Vielleicht war er zu enttäuscht von der Kanzlerin, persönlich verletzt. Das hatte Merkel übrigens über sein "Schmähgedicht" gesagt: "bewusst verletzend". Vertretbar, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin. Dem kann man sich anschließen.
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