Düsseldorf (ots) - Der Staat hat eindeutig eine Schutzpflicht gegenüber seinen Polizeibeamten. Wenn diese immer häufiger Opfer von Attacken werden und Bodycams nachweisbar zur Deeskalation beitragen, fragt sich nicht zuerst, ob die Videomitschnitte per Minigerät an der Beamtenschulter eingeführt werden sollen, sondern warum das in Deutschland so lange dauert? Die ersten Tests liefen bereits vor mehr als fünf Jahren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind seitdem eindeutig, und doch laufen Bundesland für Bundesland erst einmal Modellversuche zur Erprobung.
In den USA sind Video-Dokumentationen längst üblich, um den Nachweis führen zu können, dass die polizeilichen Zwangsmaßnahmen im Einzelfall angemessen waren. Das käme der Verpflichtung staatlicher Strafverfolgung entgegen, bei jeder Tat nicht nur Belastendes gegen den Beschuldigten, sondern auch ihn Entlastendes zu sammeln.
Daneben bleibt eine weitere Verpflichtung: Strategien zu entwickeln, wie die 80 Prozent, die sich nicht abschrecken lassen, zur Vernunft gebracht werden können.
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